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18.06.2009 -
UIC/UIRR
Positionspapier UIC/UIRR - Der Kombinierte Verkehr von der Wirtschaftskrise hart getroffen Der Kombinierte Verkehr ruft Regierungen und Infrastrukturmanager auf, mit mittelfristiger Wirkung Eisenbahninfrastrukturen zu verbessern, wodurch sowohl eine Erhöhung der Kapazitäten (quantitative Wirkung) als auch die Behebung von benachteiligenden Engpässen (qualitative Wirkung) möglich würde und außerdem mit sofortiger Wirkung eine Erleichterung zu schaffen bei den Betriebskosten (befristete Senkung der Gebühren für den Infrastrukturzugang und der Energiekosten). |
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12.05.2009 -
Netzwerk Privatbahnen e.V. und mofair e.V.
(Presseerklärung)
3/2009 - DB Netz muss Trassenentgelte mindern Die Bundesnetzagentur hat mit Bescheid vom 6.4.2009 die DB Netz AG angewiesen, den Eisenbahnverkehrsunternehmen eine Minderung der Entgelte zu gewähren, wenn die Eisenbahninfrastruktur Mängel aufweist und sie die versprochenen Leistungen nicht erbracht hat. |
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06.04.2009 -
Bundesnetzagentur
(Pressemitteilung BNetzA vom 6. April 2009) - Die BNetzA bestätigt: Die SNB liegen weit entfernt vom Gewährleistungsrecht des BGB und vom Antidiskriminierungsgedanken des AEG. Das soll jetzt korrigiert werden. Netzwerk Privatbahnen arbeitet seit Jahren an diesem Thema und hat auch jetzt der BNetzA zugearbeitet, speziell durch juristische Ausarbeitungen unserer Rechtsanwälte Orth Kluth, Berlin, die von NP beauftragt worden sind. Nun muss wohl erstmalig in den SNB beschrieben werden, welche Qualität der Infrastrukturbetreiber eigentlich bereitstellen muss. Auf Umwegen das Minderungsrecht kommen wir also zur Definition dessen, was DB Netz ihren Nutzern schuldet.
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18.03.2009 -
Netzwerk Privatbahnen
Ein Forschungsprojekt, das zum Ziel hat, über moderne Software Bahnverkehr zu planen und Schienennetze zu vermarkten.
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19.12.2008 -
Netzwerk Privatbahnen
Minderung der Trassenentgelte nach § 21 Abs. 6 S. 2 EIBV Schriftsatz von Orth Kluth Rechtsanwälte im Nahmen von Netzwerk Privatbahnen an die Bundesnetzagentur mit der Anregung, gemäß § 14f Abs. 1 S. 2 Ziff. 1 AEG der DB Netz AG aufzugeben, die Schienennetz-Benutzungsbedingungen („SNB“) gemäß den Voraussetzungen der gesetzlichen Vorschriften zur Minderung neu zu gestalten |
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06.10.2008 -
NP und mofair
Die Wettbewerbsbahnen beanstanden die passive Kommunikationspolitik der DB Netz AG im Zusammenhang mit der Veröffentlichung der geplanten Änderung der SNB
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06.10.2008 -
NP und mofair
SNB 2010: Gemeinsame Stellungnahme zu den geplanten Änderungen der SNB Stellvertretend für ca. 30 Wettbewerbsbahnen des Güter- und Personenverkehrs, eine der größten Kundengruppen der DB Netz AG, werden die von der DB Netz AG vorgeschlagenen SNB kommentiert. Die Erfahrung der Vergangenheit lehrt allerdings, dass diese Bemühungen weitgehend fruchtlos sind. |
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20.08.2007 -
NP/ BAG-SPNV/ mofair
Schienennetznutzungsbedingungen (SNB) 2008 Gemeinsame Position der Verbände - Kurz- und Langfassung |
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20.08.2007 -
NP/ BAG-SPNV/ mofair
Schienennetznutzungsbedingungen (SNB) 2008 II Anforderungen an die SNB aus Sicht der Nutzer |
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25.07.2007 -
Netzwerk Privatbahnen
Möglichkeiten zur Minderung der Trassenentgelte nach § 21 Abs. 6 S. 2 EIBV Von Netzwerk Privatbahnen in Auftrag gegebenes Gutachten von Orth Kluth Rechtsanwäte zu der Möglichkeit, gemäß § 14f Abs. 1 S. 2 Ziff. 1 AEG der DB Netz AG aufzugeben, die Schienennetz-Benutzungsbedingungen („SNB“) gemäß den Voraussetzungen der gesetzlichen Vorschriften zur Minderung neu zu gestalten |
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23.11.2006 -
Bundesnetzagentur
Widerspruch gegen die SNB der DB Netz AG Die Bundesnetzagentur widerspricht mit zwei Entscheidungen vom 20. November 2006 der Neufassung der SchienennetzBenutzungsbedingungen (SNB) und der Nutzungsbedingungen für Serviceeinrichtungen (NBS) der DB Netz AG. Sie verpflichtet die DB Netz AG, die beanstandeten Klauseln vor dem 10. Dezember 2006 anzupassen, damit die rechtskonforme Neufassung am 10. April 2007, dem gesetzlich vorgesehenen Termin, in Kraft treten kann. |
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13.10.2006 -
Netzwerk Privatbahnen
Anschreiben an Bundesnetzagentur wegen der SNB Entgeltgrundsätze 2008 Netzwerk Privatbahnen lehnt das Anreizsystem in seiner jetzigen Fassung ab. Es ist nicht praktikabel und nicht zielführend. Die Entgeltgrundsätze weisen schwere Verstöße gegen geltendes Recht auf und zeichnen sich in entscheidenden Passagen durch die Wahl unklare Begriffe aus, die eine flexible Anwendung der SNB zu Gunsten des Ausstellers ermöglichen. |
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13.10.2006 -
Netzwerk Privatbahnen
Stellungnahme NP zu SNB Entgeltgrundsätzen 2008 Gutachten von Orth Kluth Rechtsanwälte (32 Seiten) |
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