Herzlich Willkommen beim Netzwerk Privatbahnen

Vereinigung europäischer Eisenbahngüterverkehrsunternehmen e.V.


Das Netzwerk Privatbahnen vertritt die Interessen privater deutscher Güterbahnen, sowie von Güterbahnen aus den Nachbarstaaten. Die Mitgliedsunternehmen erbringen ca. 75 % des Marktanteils aller nicht- bundeseigener Güterbahnen auf der deutschen Schiene. Diese EVU bekennen sich zum Wettbewerb, obwohl sie alle in hohem Maße abhängig sind von der DB AG, die mit DB-Schenker Rail einerseits dominierender Wettbewerber, andererseits Inhaber des natürlichen Monopols Eisenbahninfrastruktur und Bahnstromversorgung ist. Ziel des Netzwerks ist die Entwicklung eines fairen Wettbewerbs auf der Schiene in Deutschland und Europa, die Interessenvertretung seiner Mitglieder gegenüber Politik, Behörden, Industrie und die Organisation betrieblicher Zusammenarbeit.

Regulierung | Eisenbahnpolitik

Wettbewerbsunternehmen fordern eine effiziente Regulierung

31.08.2009 - MOFAIR  

Ein neues Positionspapier des MOFAIR e.V. belegt, wie sehr in wesentlichen Monopolbereichen der Eisenbahninfrastruktur - z.B. bei Trassen- und Stationspreisen sowie beim Bahnstrom - nach wie vor wirksame Regulierung fehlt und dadurch der Wettbewerb erheblich beeinträchtigt wird. Der Diskriminierung der Wettbewerber durch die DB AG stehen derzeit keine ausreichenden Regulierungsbefugnisse der Bundesnetzagentur gegenüber - dringender Handlungsbedarf für den neuen Bundestag, so der Bericht.

„Der nächste Bundestag muss die Eisenbahninfrastruktur besser regulieren als bisher. Wir fordern dringend eine Präzisierung des Allgemeinen Eisenbahngesetzes“, sagte Wolfgang Meyer, Präsident von mofair e.V. des Verbandes der privaten wettbewerblichen Eisenbahnunternehmen heute bei der Vorstellung des auf der Homepage des Verbandes verfügbaren Positionspapiers „Eisenbahnregulierung“.

Bereits der vor einigen Wochen vorgestellte Wettbewerber-Report Eisenbahn 2008/2009 hat deutlich gezeigt, wozu es führt, wenn der Wettbewerb auf der Schiene massiv behindert wird, weil die Rechtsgrundlagen unklar, widersprüchlich und unzureichend sind. Funktionsfähiger Wettbewerb ist die Schlüsselvoraussetzung für mehr Verkehr auf der Schiene.

Wesentliche Monopolbereiche (z.B. Trassen- und Stationspreise, Bahnstrom) sind nicht wirksam reguliert. So kann die DB AG ohne jede Kontrolle die Trassenpreise auch über ihre Kosten hinaus erhöhen und ihre Wettbewerber vom Markt drängen. „Deshalb muss die von der Bundesnetzagentur entwickelte Anreizregelung dringend eingeführt werden“, forderte mofair-Vizepräsident Hans Leister.

Beim Bahnstrom gewährt die DB AG den DB-eigenen Verkehrsunternehmen erhebliche Rabatte, von denen die privaten Eisenbahnverkehrsunternehmen ausgeschlossen sind. Die privaten Eisenbahnverkehrsunternehmen zahlen deshalb vollkommen überhöhte Preise. Bei der Bremsenergie, die die privaten E-Loks ins Netz zurückspeisen, werden sie von der DB AG benachteiligt. „Das ist ein umweltpolitisch nicht akzeptabel, wo sich die DB AG sonst doch als umweltpolitischer Engel gibt, “ monierte der mofair-Präsident das Verhalten der DB AG.

Andere Monopolbereiche wie die Serviceeinrichtungen (z.B. Rangierbahnhöfe, Stationen) sind so unvollständig reguliert, dass der Zugang erheblich erschwert ist oder Qualitätsprobleme bestehen. Hier verweigert die DB Regio z.B. den Wettbewerbern sehr oft die Nutzung der Werkstätten, obwohl auf diese Weise den DB-eigenen Mitarbeiter dadurch ihre Arbeitsplätze behalten könnten.

Den privaten Eisenbahnunternehmen versagt die DB AG ferner die notwendige Transparenz über die Schienennetze für die eigenständige Planung ihrer Verkehre. Den Wettbewerbern bleibt deshalb nicht andreres übrig, als Informationen über die Geschäftsideen an die DB AG weiterzugeben.

Obwohl die privaten Eisenbahnverkehrsunternehmen Kunden der DB Netz AG sind, räumt ihnen DB Netz AG nicht die Rechte ein, die Kunden üblicherweise zustehen. So z.B. müssen die privaten Verkehrsunternehmen auch bei Minder- und Schlechtleistungen den vollen Preis zahlen.

Auch die Regulierungsbefugnisse der Bundesnetzagentur sind nicht weitreichend genug angelegt, um eine Diskriminierung der Wettbewerber frühzeitig erkennen und ihr wirksam begegnen zu können. Entsprechende Kompetenzen der Bundesnetzagentur sind in der Energiewirtschaft und der Telekommunikation wesentlich besser ausgestaltet. Hier muss der Gesetzgeber dringend handeln und sollte sich zudem an den Kompetenzen der Beschlusskammern des Bundeskartellamtes ein Beispiel nehmen.

Pressekontakt:
Dr. Engelbert Recker
Hauptgeschäftsführer
Nimrodstr. 28
13469 Berlin
Tel: 030/30 60 46 83
e.recker@mofair.de


  
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