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Trassenentgelt

Presseerklärung: Trassenpreissystem weiterhin rechtswidrig-verbotene Quersubventionierung durch Preisvergünstigung

02.09.2008 - Rechtsanwälte Brauner Schurgers Uhlenhut  

Urteil des LG Berlin: Das Trassenpreissystem 01 der DB Netz AG verstoße gegen das  eisenbahnrechtliche Verbot einer Quersubventionierung. Die Wettbewerbsbahn können zudem die Zuschläge für Sondertrassen zurückverlangen.


  
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