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Trassenentgelt

Presseerklärung zum Trassenpreissystem

22.01.2008 - Rechtsanwälte Brauner Schurgers Uhlenhut  

Der BGH hat zwei Nichtzulassungsbeschwerden der DB Netz AG zurückgewiesen.  Damit sind OLG-Entscheidungen zur Unwirksamkeit des sog. Trassenpreissystems (TPS) ´98 der DB Netz AG und von Zuschlägen im Rahmen ihres neueren TPS ´01 rechtskräftig geworden.


  
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