07.02.2007 -
OLG Düsseldorf
TPS 01: Zusatzentgelt für Kurz- und Änderungsbepreisung der DB Netz AG ist unbillig -- TPS 98: Dieses Trassenpreissystem verstößt gegen das Verbot unbilliger Behinderung (§ 20 GWB) und ist gem. § 134 BGB nichtig.