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Trassenentgelt

13/2007 - Gericht kassiert Anreizsystem der DB Netz AG

19.11.2007 - Netzwerk Privatbahnen (Presseerklärung)  

Netzwerk Privatbahnen erwirkt einstweilige Verfügung – Entscheidung des LG Frankfurt v. 16.11.2007

Die privaten Gütereisenbahnen haben eine sofort vollstreckbare einstweilige Verfügung gegen die DB Netz AG erwirkt.  Sie untersagt der DB, zentrale Bestimmungen des seit Ende 2006 geltenden Bonus- und Malus-Systems weiterhin anzuwenden. Mit ihm sollte die Leistungsfähigkeit des Schienennetzes erhöht und Störungen verringert werden.

Unter Berufung auf das AGB-Recht wandte sich Netzwerk Privatbahnen gegen die von der DB gewählte Ausgestaltung des Anreizsystems. Demnach hatte die DB Netz keine Sanktionen zu befürchten, wenn sie Langsamfahrstellen oder Baustellen eingerichtet hat. Die privaten Eisenbahnen waren einem unerbittlichen Papierkrieg ausgesetzt, wollten sie gegen Sanktionen angehen, mit denen der Netzbetreiber sie zu Unrecht belastet hatte. Das Gericht hat unter anderem beanstandet, dass in Streitfällen die Benutzer des Schienennetzes die Beweislast trifft und für die vorgesehenen Vertragsstrafen keine Deckelung vorgesehen ist. Zudem hatte das Gericht mehrere  Bestimmungen als intransparent beanstandet.  

„Die privaten Bahnen begrüßen ein Anreizsystem, weil keiner mehr an einem flüssigen Schienenverkehr interessiert ist, als die Eisenbahnen selbst“ sagte Arthur-Iren Martini, Geschäftsführer Netzwerk Privatbahnen, heute in Berlin. „Ein Anreizsystem zur Erhöhung der Leistungsfähigkeit des Schienennetzes verfehlt aber seinen Zweck, wenn Qualitätsmängel nicht sanktioniert werden“. Es könne nicht sein, so Martini, dass allein die ohnehin überlasteten Fahrdienstleiter der DB Netz AG festlegen, wer Zugverspätungen zu vertreten hat.

(Entscheidung des LG Frankfurt v. 16.11.2007)


  
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