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Trassenentgelt

Minderung von Trassenentgelten bei Schlechtleistung - Monitoring der Bundesnetzagentur

12.07.2010 - Netzwerk Privatbahnen  

Weist die von der DB Netz AG einem Eisenbahnverkehrsunternehmen zur Verfügung gestellte Trasse Mängel auf, so verringert sich - wie bei jedem Mietvertrag - der Entgeltanspruch (sog. “Minderung”). So offensichtlich diese Erkenntnis auch ist, erst mit Wirkung zum 13. Dezember 2009 hat die DB Netz AG Regelungen in ihre Nutzungsbedingungen aufgenommen, die dies angemessen berücksichtigen. Vorausgegangen war eine entsprechende Verpflichtung durch die Bundesnetzagentur (BNetzA) vom 6. April 2009.

Am 10. Dezember 2009 hat die BNetzA ferner einen Bescheid erlassen, anhand dessen die Anwendung der neuen Minderungsregeln überwacht werden soll. Insbesondere geht es darum, festzustellen, ob die Minderungshöhen tatsächlich angemessen sind und welche Auswirkungen die einzelnen Klauseln auf den Wettbewerb haben. Hierzu führt die Bundesnetzagentur während eines Jahres eine Reihe von öffentlichen Anhörungen in den verschiedenen Regionalbereichen der DB Netz AG durch, um einen Überblick auch aus Sicht der Zugangsberechtigten zu erhalten.

Zu berichten - und Anlass für Verbesserungen - gibt es dabei aus Sicht der Zugangsberechtigten wohl genug: Nach wie vor führen die neuen Regelungen zu Benachteiligungen der Verkehrsunternehmen. Etwa durch eine Deckelung des Minderungsbetrages auf 50% des Trassenpreises, durch eine niedrige pauschalierte Festlegung von Minderungsbeträgen, sowie eine Toleranzschwelle für Verspätungen von bis zu 30 Minuten im Güterverkehr.

Die jeweils regional tätigen Zugangsberechtigten erhalten durch die Anhörungen Gelegenheit, die Bemessung der Minderung aus ihrer Sicht anhand von konkreten Fällen darzustellen. Nach den bereits erfolgten Anhörungen in Duisburg, Hannover und Karlsruhe finden die nächsten Anhörungen statt am 26.08.2010 in München, am 30.09.2010 in Leipzig und am 29.10.2010 in Frankfurt am Main.

Die Summen, um die es hier geht, sind erheblich: Etwa 8% zu viel Trassenentgelt jährlich zahlen die Eisenbahnverkehrsunternehmen nach Schätzung der BNetzA, weil das Minderungsrecht nicht konsequent umgesetzt wird. Die Möglichkeit einer Stellungnahme und damit zur Beeinflussung des Prozesses in Richtung fairer Minderungsregeln sollte daher unbedingt genutzt werden.

Zur Ankündigung der Bundesnetzagentur


  
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