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Privatisierung DB | Bahnstrom

8/2006 - Integrierter DB-Konzern – Ende des Bahnmarktes?

28.09.2006 - Netzwerk Privatbahnen (Presseerklärung)  

Urteil des OLG Frankfurt vom 19. September 2006 entscheidet über unentgeltliche Belieferung mit Bahnstrom innerhalb des DB Konzerns.

In einem bislang von Politik und Fachwelt noch kaum beachteten Urteil
vom 19.09.2006 hat das OLG Frankfurt eine bemerkenswerte
Weichenstellung für die weitere Diskussion um Struktur und Privatisierung
der Deutschen Bahn AG vorgenommen. Der Kartellsenat hat in einem
Verfahren der DB Energie GmbH gegen ein Mitgliedsunternehmen des
Netzwerks Privatbahnen festgestellt, dass ein integrierter DB-Konzern das
Recht habe, seine Töchter nicht nur preiswerter, sondern im Zweifel sogar
unentgeltlich mit Bahnstrom zu beliefern. Eine solche Praxis, so führt das
Gericht aus, könne unter wettbewerbsrechtlichen Gesichtspunkten nicht
beanstandet werden, auch wenn dadurch die Tochtergesellschaft des
Konzerns (hier Railion) in ihrer Wettbewerbsfähigkeit gestärkt werde.
Solche Vorgänge innerhalb der unternehmerischen Einheit des Konzerns
entzögen sich einer Bewertung als diskriminierend.
 
„Was das Gericht hier mit begrüßenswerter Klarheit feststellt“, erläutert
Arthur-Iren Martini, Geschäftsführer des Netzwerks Privatbahnen, „ist
nichts anderes als die nüchterne Feststellung, dass der Börsengang des
DB-Konzerns als integrierte Einheit gleichbedeutend wäre mit der
Wiederherstellung des alten Bahnmonopols. Das Gericht bestätigt, dass
eine integrierte Deutsche Bahn AG das Recht hat, ihre Konkurrenten
durch gezielte Reduzierung der Produktionskosten schnell, präzise und
vollständig aus dem Markt zu verdrängen.“  
 
Netzwerk Privatbahnen geht davon aus, dass jetzt auch diejenigen
Bundes- und Landespolitiker, die sich bislang für einen integrierten
Börsengang ausgesprochen haben, ihre Haltung überdenken. Die
Feststellungen des OLG bedeuten im Falle eines integrierten
Börsengangs, dass die wesentlichen Ziele der Bahnreform, besonders der
Wettbewerb auf der Schiene, dauerhaft zunichte gemacht würden. Das
Urteil des OLG Frankfurt ist ein unwiderlegbares Argument für die
Trennung des staatlichen deutschen Bahnkonzerns.
 
Netzwerk Privatbahnen appelliert an die maßgebenden Kräfte der
produzierenden und verladenden Wirtschaft ebenso wie an die
Bahnindustrie, sich im Lichte der Gerichtsentscheidung noch deutlicher als
bisher für eine marktgerechte Umsetzung der Bahnreform einzusetzen.
Welche Vorteile Industrie und Transportwirtschaft bereits heute aus der
Möglichkeit der freien Wahl des Bahn-Dienstleisters erzielen, zeige die
dynamisch wachsende Inanspruchnahme privater Bahnen durch große
und mittlere Wirtschaftsunternehmen aus ganz Europa ebenso wie die
deutliche Belebung der Nachfrage nach Loks, Triebfahrzeugen  und
Waggons seitens privater Bahnen. Ein Zurückdrehen dieser in den letzten
Jahren stark gewachsenen Märkte würde der Wirtschaft und dem Standort
Deutschland erheblichen Schaden zufügen.
 
„Wir rechnen nicht nur damit“, so Martini, „dass  das betroffene
Mitgliedsunternehmen alle Rechtsmittel ausschöpft, um eine
höchstrichterliche Entscheidung zu den Rahmenbedingungen des
Bahnmarktes auf der Schiene zu erreichen. Wenn die maßgebenden
Säulen der europäischen Bahnpolitik, nämlich ungehinderter Zugang zur
Bahninfrastruktur und fairer Wettbewerb keinen Bestand mehr haben
sollten, werden darüber hinaus alle Bemühungen der privaten
Gütereisenbahnen darauf gerichtet sein, den integrierten Börsengang der
DB AG mit allen rechtlichen Mitteln geht es ums Überleben.“


  
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