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Zustand

Qualitätsanalyse Netzzustand 2008 Länder Berlin und Brandenburg

30.01.2009 - VBB  

Bericht vom 7. Oktober 2008 über den Zustand des Schienennetzes in Berlin und Brandenburg mit Anlagen.

Im Dezember 2008 wird der Verkehrsausschuss des Bundestages über die zwischen Bundesregierung und der DB AG ausgehandelte Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung (LuFV) beraten. Wir befürchten, dass die derzeitigen Regelungen der LuFV mit großen Nachteilen für Strecken und Bahnhöfe des Nahverkehrs verbunden sind. Anlässlich unserer jüngst fertig gestellten Analyse des Netzzustandes 2008 haben wir festgestellt, dass Qualitätsverbesserungen ausschließlich im Kernnetz stattfinden. Wichtige regionale Verbindungsstrecken oder Strecken in der Fläche stagnieren in ihrer Qualität auf oft niedrigem Niveau: * Die Qualität des Eisenbahnnetzes in Berlin und Brandenburg hat sich - ausgehend vom unbefriedigenden Niveau des Jahres 2007 - verbessert. Mussten die Züge im Vorjahr im Schnitt auf 14 Prozent des Streckennetzes ihre Geschwindigkeit gegenüber der vorgesehenen Streckengeschwindigkeit verringern, ist dieser Wert auf 12 Prozent gesunken. * Verbessert hat sich die Qualität aber nur auf den wichtigen Hauptstrecken. Regional- und Nebenlinien sind auf dem schlechten Niveau des Jahres 2007 geblieben. Hier müssen die Züge auf fast 20 Prozent des Streckennetzes ihre Geschwindigkeit abbremsen. Die DB Netz AG hat offenbar einen Konzentrationsprozess auf die aus ihrer Sicht wichtigsten Strecken eingeleitet. Bei Fortsetzung dieses Trends ist zu befürchten, dass zahlreiche für den Regionalverkehr wichtige Strecken in ihrer Qualität weiter abnehmen. Um diesem Trend entgegen zu wirken, ist es aus unserer Sicht dringend erforderlich, die Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung (LuFV) zwischen Bund und der DB AG zu verändern: * Die DB AG darf ihre Eigenanteile für die Instandhaltung während der Laufzeit der LuFV von heute 1,25 Mrd. Euro auf 1,0 Mrd. Euro pro Jahr verringern (§ 4 LuFV). In Verbindung mit den unzureichenden Qualitätsvorgaben und Kontrollmöglichkeiten wird dies dauerhaft den bestehenden Instandhaltungsrückstau gerade im Regionalnetz verstärken. Die Absenkung dieses Eigenanteils muss unbedingt rückgängig gemacht werden. * Es müssen nur 20 Prozent der Mittel für Ersatzinvestitionen im Bestandsnetz für den Nahverkehr verwandt werden (§ 8 Abs. 7). Rund 80 Prozent der Züge und 90 Prozent der Reisenden sind im Nahverkehr unterwegs. Wenn nur jeder fünfte Euro in den Erhalt der Nahverkehrsinfrastruktur fließt, ist schleichender Qualitätsverfall vorprogrammiert. Der Nahverkehrsanteil muss deutlich erhöht werden. * Die Qualitätsvorgaben werden in der LuFV nur bezogen auf das Gesamtnetz gemacht. Daher wird eine Strategie der DB Netz AG, die Rennstrecken zu verbessern und das Regionalnetz verkommen zu lassen, nicht verhindert. Als einziges Merkmal ist der "theoretische Fahrzeitverlust" zwischen beiden Netzteilen gesplittet. Dies ist nicht ausreichend, um diese Entwicklung zu verhindern. Strecken- oder teilnetzbezogene Vorgaben zu allen Parametern sind notwendig. All diese Probleme werden übrigen in der fünfjährigen Testphase der LuFV nicht ausreichend deutlich werden. Infrastruktur verfällt schleichend. Wenn in etwa drei Jahren die Nachfolgeverhandlungen für eine neue LuFV beginnen, werden die beschriebenen Auswirkungen allenfalls im Ansatz erkennbar sein. Daher ist es bereits heute notwendig gegenzusteuern.

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