DB Konzern

In Mehdorns Diensten - Mitarbeiter der Bahn berichten, wie der Sicherheitsapparat ihres Konzerns sie ausspioniert und drangsaliert habe

30.04.2009 - Günter Wallraff (Artikel aus DIE ZEIT Nr. 18 vom 23.04.2009)  

Günter Wallraff weiß genau, was er schreiben darf und was nicht. Liest man diesen Bericht in DIE ZEIT vom 23. April, so verschlägt es einem die Sprache. Es ist die Rede von Manipulationen an den persönlichen PC von für vogelfrei erklärten Mitarbeitern (ferngesteuertes Löschen von Dateien, Aufspielen von ekligen Sado/Maso Videos und Nazi-Sequenzen). Mit gefälschten Beweismitteln hat man demnach kritischen Mitarbeitern gekündigt und Kündigungsschutzprozesse gewonnen. Angesichts dieser Ungeheuerlichkeiten kann man nicht nachvollziehen, dass dem Hauptverantwortlichen, Hartmut Mehdorn, nicht fristlos gekündigt worden ist. Man versteht nicht, dass nicht wenigstens die Ergebnisse von Baum/Däubler-Gmelin bzw. der staatsanwaltlichen Ermittlungen abgewartet worden sind, bevor man Hartmut Mehdorn eine Vertragsaufhebungsvereinbarung angeboten hat. Wahrscheinlich wäre der Aufsichtsrat, desssen Hauptfunktion darin besteht, den Vorstand zu kontrollieren, relativ schlecht dabei weggekommen.

Den Termin hatte er mehrere Male verschoben. Dann stand er doch vor der Tür. Ein Mann um die 40. Entschieden im Auftreten, unprätentiös und direkt. Was er mitbrachte – diese geheimnisvollen Andeutungen über Orwellsche Zustände bei der Deutschen Bahn (DB), über das Aushorchen und Drangsalieren von Mitarbeitern mit Mitteln der Datenverarbeitung –, machte mich misstrauisch und neugierig zugleich. Neugierig, weil dieser Mann kein Niemand war. Verschiedene Informanten hatten mich auf ihn aufmerksam gemacht, und endlich hatte ich Kontakt bekommen.

Ralf Skrzipietz, dessen Namen man »Schipietz« ausspricht, hat nach seinem Jurastudium 1998 eine Anwaltskanzlei eröffnet. Später machte er Karriere bei der Bahn: Er leitete die Rechtsabteilung eines Bahnbetriebs, wurde Justiziar des Konzernbetriebsrats, und 2006 schließlich Betriebsratsvorsitzender in der Berliner Konzernverwaltung und Mitglied im Aufsichtsrat. Dort vertritt er die Arbeitnehmerbelange von 2500 Menschen. Seine Kanzlei hat er nebenbei weiterbetrieben.

Skrzipietz hatte das Vertrauen seiner Kollegen. Und er bekam manche Geschichte mit, die sicherlich auch für die Öffentlichkeit interessant gewesen wäre. Die Bahn ist ja ein öffentliches Unternehmen, ihre Aktien gehören mehrheitlich der öffentlichen Hand. Doch so ist es mit diesen Geschichten: Die meisten dringen nie nach außen.

Ich fragte Ralf Skrzipietz damals im Mai vor zwei Jahren in meiner Kölner Wohnung rundheraus, ob er die Verdächtigungen bestätigen könne, von denen ich gehört hatte. Erstens: In der Bahn würden die Beschäftigten im großen Stil ausspioniert. Zweitens: Einigen Beschäftigten seien sogar kompromittierende Pornobilder und Nazimaterialien auf ihre Dienstcomputer aufgespielt worden, um sie erst unter Druck und dann vor die Tür zu setzen.

Er sei an die Geheimhaltungspflichten gebunden, antwortete Skrzipietz, aber im Großen und Ganzen müsse er leider diesen Eindruck bestätigen. Ich fragte ihn nach den möglichen Schuldigen in der Abteilung Konzernsicherheit, in der Revisionsabteilung oder im Vorstand. Wir haben lange über den Aufbau des Konzerns, über Verantwortlichkeiten, persönliche und institutionelle, gesprochen. Am Ende hatte ich zwar den Eindruck, dass meine Informationen zutrafen. Aber zugleich blieb das Gefühl, das alles sei zu heftig, um wahr zu sein.

Ich habe weiter recherchiert, aber ich kam nicht recht voran. Dass die flächendeckende Datenkontrolle in einem Computernetzwerk kein Problem ist, war ohne Expertenauskünfte klar. Dass auch die behaupteten Datenverfälschungen technisch möglich sind, das bestätigten mir IT-Spezialisten. Doch von der Bahn selbst drang nichts nach draußen.

Ich hatte den Besuch des Betriebsratsvorsitzenden nicht vergessen, wir trafen uns noch einige Male und telefonierten hin und wieder. Besonders als die politischen Auseinandersetzungen um die Privatisierung der Bahn von 2007 an hohe Wellen schlugen, weil der Konzernchef Hartmut Mehdorn das Unternehmen mit aller Gewalt an die Börse bringen wollte.

In dieser Zeit erfuhr ich von weiteren Kündigungen. Die Opfer gehörten zum gehobenen Management der Bahn, und sie waren Gegner der Privatisierung. Die Kündigungen wurden mit Material begründet, das die Verantwortlichen durch die Ausforschung der Computer der Betroffenen erlangt hatten. Ich bat darum, dass die betroffenen Kollegen sich an mich wenden sollten, aber keiner traute sich.

Doch dann, zunächst im Sommer 2008 und dann erneut im Januar 2009, rissen mit einem Mal Löcher auf in dem Schleier, der die Deutsche Bahn umgab. Klar wurde: Die Bahn hatte mehrere Detekteien damit beauftragt, nach den Methoden der Schleppnetzfahndung den E-Mail-Verkehr von Mitarbeitern zu durchforsten, um eventuelle Korruptionsfälle und Kontakte zu Politikern und Journalisten herauszufinden. In unterschiedlichen Spähaktionen mit Namen wie »Aktion Eichhörnchen« und »Operation Babylon« wurden Zehntausende Mitarbeiter überwacht.

Am 30. März 2009 erklärt der Vorstandsvorsitzende der Bahn, Hartmut Mehdorn, seinen Rückzug – infolge der Datenaffäre, jedoch nicht ohne zu beteuern, sein Vorstand habe keinerlei Aktionen »gegen geltendes Recht veranlasst und auch nichts davon gewusst«. Josef Bähr, der Leiter der betriebsinternen Revisionsabteilung, die tief in die Datenaffäre verstrickt sein soll, wird beurlaubt.

Der Datenschutzbeauftragte von Berlin, Alexander Dix, untersucht die Vorfälle und kommt im April 2009 zu dem Schluss: Bei der Bahn seien verantwortliche Manager und ganze Abteilungen damit befasst, die Beschäftigten massenhaft auszuspionieren. Dabei sei permanent gegen das Datenschutzrecht verstoßen worden, zum Beispiel weil die ausgeforschten Mitarbeiter nicht informiert worden seien. Auch das Ziel der Datenscreenings sei unklar geblieben.

Der Dix-Bericht wörtlich: »So wurde als Zweck für die Datennutzung und -übermittlung zunächst die Korruptionsbekämpfung angegeben; später wies man lediglich auf das Aufspüren von Verstößen gegen die Genehmigungspflicht von Nebentätigkeiten hin. Der völlige Verzicht der Revision auf rechtliche Prüfungen erweckt zumindest den Anschein, als habe sich die Revision in ihrem Arbeitsbereich als rechtsfreier Raum verstanden.« Eine weitere Untersuchungskommission arbeitet noch, geleitet von den ehemaligen Bundesministern Gerhart Baum und Hertha Däubler-Gmelin, und wird im Mai berichten.

Die alten Vorwürfe erschienen also nun in neuem Licht. Sie wirkten gar nicht mehr so unwahrscheinlich. Mir lag zum Beispiel die Geschichte von Frau T. vor. T. ist eine Spezialistin für Fragen der Datenverarbeitung. Eines Tages, hatte Frau T. berichtet, sei es an ihrem Arbeitsplatz zugegangen wie in einem Science-Fiction-Roman. Der Cursor auf ihrem Dienstcomputer fing zu laufen an, ganz ohne ihr Zutun, von irgendwo aus der Ferne bediente ein elektronischer Eindringling ihren Rechner. »Ich hatte die Chance, den Eindringling auf meinem Rechner beim Löschen eines Dokuments zu beobachten«, hat sie schriftlich bezeugt. »Wir haben beide um die Bedienung der Maus gekämpft. Der Eindringling hat gesiegt und das Dokument gelöscht.«

Frau T., deren Name in Wahrheit nicht mit T anfängt, weil sie anonym bleiben soll, arbeitet noch bei der Bahn. An hoher Stelle. Frau T. glaubte damals, dass nicht zum ersten Mal jemand in ihren Dienstcomputer eingedrungen war. Sie habe auf ihrem PC allerlei Programme zur Ausspähung von Passwörtern gefunden, eigenartige E-Mails empfangen, mögliche Manipulationen an zahlreichen E-Mail-Dokumenten gefunden, berichtet sie. Innerhalb eines halben Jahres seien neun wichtige Dokumente von ihrem Rechner verschwunden. Frau T. wandte sich an ihren Vorgesetzten und forderte, dass ihr Computer von solchen Programmen gesäubert werde.

Doch nach der Aussage von Frau T. änderte sich nichts. Sie hat Anzeige bei der Staatsanwaltschaft eingereicht. Die Zustände seien »rechtswidrig und verletzen meine Persönlichkeitsrechte«, beschwerte sich Frau T. Die Staatsanwaltschaft allerdings stellte irgendwann die Ermittlungen ein.

So stellt sich inzwischen eine Menge neuer Fragen: Erlaubt das Computernetz der Bahn, dass Dritte ohne Wissen und Zustimmung der Betroffenen auf deren Rechner zugreifen? Und ist dies tatsächlich in großem Umfang geschehen? Es wäre ein weiterer hässlicher Mosaikstein im Bild der Deutschen Bahn AG als unermüdliche Datenverwerterin (siehe Kasten auf Seite 22). Deuten die Erfahrungen von Frau T. auf einen Konzern hin, der den Datenschutz nicht nur ignoriert, sondern sogar Datenmissbrauch und Datenfälschung im großen Stil betrieben hat? Frau T. blieb kein Einzelfall.

2006 wandten sich Bahnmitarbeiter einer anderen Abteilung der Konzernzentrale im Vertrauen an den Betriebsrat und berichteten von Ausspähungen. Der kannte damals schon den Fall von Frau T. und sah sich deshalb verpflichtet, der Sache nachzugehen.

Der Betriebsratsvorsitzende Skrzipietz bat im Beisein zweier Kollegen den Leiter der Revisionsabteilung, Josef Bähr, zu sich. Ohne Vorwarnung wurde er mit den Vorwürfen konfrontiert. Einen so kurzen Gesprächstermin hatte es wohl noch nie gegeben. »Bähr ist sofort aufgestanden, hat giftig geantwortet, dazu würde er überhaupt nichts sagen, und ist türenknallend rausgerannt. Wir haben uns angeguckt und den Kopf geschüttelt.«

Kurz vor dem Treffen mit den Betriebsräten hatte Bähr den Konzernbetriebsrat schriftlich darüber in Kenntnis gesetzt, dass die Revision im Auftrag des Vorstands flächendeckend die »Gruppenlaufwerke und die lokalen Festplatten der Arbeitsplatzrechner« der Mitarbeiter untersuchen lassen wolle. Diesmal ging es nicht um Korruptionsbekämpfung, sondern nur darum, mögliche Urheberrechtsverletzungen durch die Bahnbediensteten beim Herunterladen von Dateien aus dem Internet zu prüfen. Die Daten, versicherte Bähr, würden aber nicht personenbezogen, sondern anonymisiert verarbeitet – die Mitbestimmung des Betriebsrats wurde auf diese Weise ausgehebelt. Skrzipietz fragt sich: War dieses Programm ein Vorwand, die Mitarbeiter auszuspähen?

Der Betriebsrat konfrontierte nicht nur Bähr mit seinen Bedenken, sondern auch die Konzernsicherheit. Auch dort blitzte er ab. Am Ende erstattete er Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Berlin. Personalchefin Margret Suckale habe das eher achselzuckend zur Kenntnis genommen, berichtet Skrzipietz. »Auch Hartmut Mehdorn habe ich von der Strafanzeige persönlich in Kenntnis gesetzt«, sagt Skrzipietz. Dessen Reaktion, in der Erinnerung des Betriebsratschefs? Von einer Bespitzelung der Bahn-Mitarbeiter wisse er nichts. Das könne überhaupt nicht sein. Aber der Betriebsrat könne beruhigt sein, denn er werde sich um die Angelegenheit persönlich kümmern.

Erst mal war also aus Sicht des Betriebsrats alles Blockade. Aber wenig später kam dann doch ein Gesprächsangebot von der Konzernleitung. Versichert wurde laut einem Gesprächsprotokoll, das damals angefertigt wurde: »Eine Überprüfung der PC-/Internetnutzung erfolgt nur in konkret definierten Einzelfällen im Rahmen der innerbetrieblichen Kriminalität«. Das stand da wirklich so.

Und ob Daten auf Mitarbeiterrechnern manipuliert würden? »Ohne vorherige Einwilligung des Users ist ein Aufschalten nicht möglich«, steht da. Sprich: Ohne Zustimmung des Mitarbeiters könne niemand in einen Arbeitscomputer eindringen. Das waren damals, 2006, die Auskünfte der IT-Verantwortlichen aus der Revisionsabteilung beziehungsweise der Abteilung Konzernsicherheit. Mittlerweile häuften sich per Flurfunk auch die Drohungen gegen den Betriebsrat: Wenn die Anzeige nicht zurückgenommen werde, schade das dem Ansehen der Firma. Am Ende zog der Betriebsrat die Anzeige zurück. Doch der Verdacht blieb, und er verdichtete sich.

Es gibt bei der Bahn mehrere Abteilungen, die in die damals noch vermutete und heute teilweise aufgeklärte Datenaffäre verwickelt sind. Zum einen ist das die Abteilung Konzernsicherheit. Ihr obliegt als Erster die Kontrolle von Beschäftigten und von Computerprogrammen, um zu verhindern, dass Daten gestohlen oder manipuliert werden oder dass Korruption und andere kriminelle Machenschaften sich im Konzern ausbreiten können. Eine an sich lobenswerte Aufgabe, denn die Bahn ist mit einem jährlichen Investitionsvolumen von vier Milliarden Euro ein interessanter Auftraggeber. Ein lohnendes Feld für bestechliche Mitarbeiter.

Dann gibt es die Revisionsabteilung. Sie kontrolliert alle anderen Abteilungen und ihr Gebaren: ob in kaufmännischen Fragen, im Produktionsablauf oder im Datennetz. Die Revision soll die Einhaltung der Bestimmungen und Gesetze gewährleisten. Eine ihrer Unterabteilungen heißt GII. Die kontrolliert die Informationstechnik. Keine andere Abteilung hat vergleichbare Kompetenz und so uneingeschränkten Zugriff auf die Computer im Unternehmen. Daniel Gläser steht der Abteilung GII vor. Josef Bähr, der einst so wütend das Gespräch mit dem Betriebsrat verlassen hat, leitet die gesamte Revisionsabteilung.

Beide Männer sitzen zusammen mit sieben anderen leitenden Angestellten in einem Komitee namens Lenkungsausschuss Compliance. Das ist die dritte Institution bei der Bahn, die Kontrollaufgaben hat. Mit Compliance bezeichnet man in der Betriebswirtschaft die Kontrolle von Verhaltensregeln im Unternehmen in Fragen der Korruptionsbekämpfung, aber auch zum Beispiel des Datenschutzes.

Aber das sollte eine Kontrolle sein? Offensichtlich widerspricht die Doppelfunktion von Gläser und Bähr dem Prinzip der Compliance. Kontrollinstanzen sollen unabhängig voneinander andere Abteilungen überwachen, doch bei der Bahn war das schon rein formal nicht der Fall. Die Compliance-Group der Bahn stand nicht neben dem normalen Institutionengefüge, sie gehörte zur Revision. Man könnte sagen, dass Josef Bähr und Daniel Gläser sich und ihre Abteilung im Lenkungsausschuss Compliance selbst kontrolliert haben.

»Wie nahe mögen ihre Entscheidungen und Beratungen dem Vorstand gewesen sein?«, habe ich mich gefragt, als ich alle Unterlagen noch einmal durcharbeitete. Es gab ein Vorstandsmitglied im Lenkungsausschuss Compliance, nämlich die Personalchefin Margret Suckale. Die gesamte Abteilung Revision inklusive des Lenkungsausschusses Compliance war einem Organisationsplan vom Januar 2005 zufolge dem Vorstandsressort Vorsitzender zugeordnet, also Hartmut Mehdorn, dem nun scheidenden Chef. Josef Bähr ging als Leiter der Revision bei Mehdorn ein und aus, er war ihm persönlich verantwortlich.

Hartmut Mehdorn ist öffentlich schon mal als ein Draufgänger und als ein aggressiver, wenn nicht cholerischer Autokrat aufgefallen. Von einem starken Führungswillen beseelt, versuchte er seit dem Tag seiner Inthronisation als Vorstandsvorsitzender, den Konzern in den Griff zu bekommen. In den vergangenen Tagen erhielt ich einen Anruf von einem ehemaligen leitenden Angestellten der Bahn. Er hatte den Beginn der Ära Mehdorn aus allernächster Nähe erlebt und berichtete haarklein, wie der neue Mann den Konzern auf sich ausrichtete. In schneller Folge habe Mehdorn im ersten und zweiten Führungskreis wichtige Leute durch seine eigenen ersetzt. Das Salär zahlreicher leitender Angestellter und auch einiger führender Betriebsratsfunktionäre soll in wenigen Jahren drastisch gestiegen sein.

Mehdorn schickte seine eigene Abteilung los, das Leck suchen

Gleichzeitig habe Mehdorn ein repressives Regime nach innen errichtet, so der Informant, der hier N. heißen soll. Mehdorn habe auch sichergestellt, dass die Abteilung Revision unmittelbar ihm, dem Vorstandsvorsitzenden, unterstellt wurde. »Nach innen beschleunigte Mehdorn die Gangart, als er den Börsengang der Bahn nach seinen Plänen durchziehen wollte«, berichtete N. weiter. »2005 waren einige bahninterne Informationen in dieser Sache nach draußen gelangt, und Mehdorn bestellte die Abteilung Konzernsicherheit zu sich. Er schiss sie regelrecht zusammen, denn sie hatte nicht herausfinden können, wo das Leck war. Die Abteilung Konzernsicherheit war dem Vorstandsmitglied Otto Wiesheu unterstellt. Und Mehdorn schickte nun seine eigene Abteilung, die Revision, los, um herauszufinden, wer von den Beschäftigten in welcher Weise die Öffentlichkeit über die Pläne zur Privatisierung der Bahn informierte.« Geboren wurde das Spitzelprojekt »Leakage«, das Kommunikationswege ermitteln sollte, auf denen privatisierungskritische Mitarbeiter miteinander oder nach außen verkehrten.

Als Hartmut Mehdorn den großen strategischen Plan durchsetzen wollte, die Bahn an die Börse zu bringen und einen weltumspannenden Logistikkonzern aufzubauen, wuchs die Zahl der Kündigungen gegen Mitarbeiter der Bahn, die nach der Ausforschung ihrer Arbeitscomputer entlassen wurden. Häufig begründete die Personalabteilung Kündigungen mit E-Mails, die die Betroffenen verfasst haben sollen – entweder sei der Inhalt des elektronischen Briefes gegen die Bahnprivatisierung gerichtet gewesen, oder der Adressat sei als Gegner der Privatisierung bekannt, sei womöglich gar Journalist gewesen. Im Kündigungsschreiben gegen einen Herrn A. (auch hier ist wie in all diesen Fällen der Name abgekürzt und der Anfangsbuchstabe geändert) zum Beispiel werden allein sechs »Adressaten« genannt. Sie sollen von dem Bahnmitarbeiter Post und interne Materialien über den Börsengang erhalten haben, darunter ein Journalist, der für die taz arbeitet. Die Mitteilung über die sofortige Suspendierung vom Dienst und das gleichzeitige Hausverbot für den Mitarbeiter waren von Margret Suckale unterschrieben. Im Falle A. bekam die Bahn Recht vor dem Arbeitsgericht. A. wurde sogar wegen Geheimnisverrat zur Bewährung verurteilt und musste den Konzern verlassen.

Ich erfuhr dann von dem Fall einer anderen Mitarbeiterin. Auch ihr wurde gekündigt, weil sie angeblich Geheimnisverrat begangen, Informationen aus dem Inneren der Bahn nach draußen gegeben hatte. Bemerkenswert war, auf welche Weise sie ins Visier der Ermittler geraten war: Der Konzern (die Konzernsicherheit? die Revision? der Lenkungsausschuss Compliance?) hatte unter ihrer Bettdecke geschnüffelt. Ihrem Kündigungsschreiben ist zu entnehmen: »Die Arbeitnehmerin zählt Herrn A. zu ihrem ›Freundeskreis‹. Die Äußerung lässt unter Berücksichtigung der nachfolgend geschilderten tatsächlichen Anhaltspunkte darauf schließen, dass sie eine deutlich engere Beziehung zu Herrn A. pflegt, als sie tatsächlich öffentlich zugeben möchte. Für eine Reise nach Z., gemeinsam mit Herrn A. und Herrn B., einem gemeinsamen Freund, hat die Arbeitnehmerin die Zimmerbuchung vorgenommen. Die Teilnehmer haben zu dritt nicht drei Einzelzimmer, sondern ein Doppelzimmer und ein Einzelzimmer bewohnt.«

Die Personalabteilung der Bahn breitet aber nicht nur vermutete private Beziehungen dieser Frau aus, sondern nimmt die Mitarbeiterin abschließend auch noch in Sippenhaft: »Nach alledem geht die Arbeitgeberin davon aus, dass die Arbeitnehmerin zu Herrn A. eine außereheliche Liebesbeziehung unterhält. Vor diesem Hintergrund sind auch die jahrelangen schweren Vertragsverletzungen und Straftaten zulasten der Arbeitgeberin durch Herrn A. beachtlich.« Mit Straftaten meint die Personalabteilung die angeblichen Weiterleitungen von als betriebsintern deklarierten Dokumenten zur Bahnprivatisierung. Am Ende wird der Arbeitnehmerin ebenfalls gekündigt.

Eine Niederlage erlebte der Konzern hingegen im Falle eines Mitarbeiters aus dem Bereich Personenverkehr Infrastruktur. Ihm war vorgeworfen worden, er habe kritische Bemerkungen seines Chefs über den unbefriedigenden Zustand des Schienennetzes per E-Mail an Kollegen weitergeleitet. Das war zu diesem Zeitpunkt in den Augen der Verantwortlichen ein schweres Vergehen. Denn der Konzern wollte als piekfeiner, total sanierter und höchst produktiver Betrieb an die Börse und Anlegermillionen akquirieren. Ein anderer Mitarbeiter siegte vor dem Arbeitsgericht, weil der angegebene Kündigungsgrund, er habe eine kritische E-Mail an die Presse geschickt, für unzulässig erklärt wurde.

Manche Mitarbeiter haben sich mit dem Konzern aber auch auf eine Abfindung geeinigt. Zum Beispiel Herr V. Dem Revisionsmitarbeiter sollte zum Ende 2005 gekündigt werden. Er wollte als Betriebsrat kandidieren und hatte in Sachen Privatisierung und in Sachen Bespitzelung der Bahnbeschäftigten eine kritische Sicht. Auch ihm warf man vor, betriebsinternes Material nach außen gegeben zu haben. Die vorgelegten Beweise hielten allerdings einer genaueren Überprüfung nicht stand, sehr zum Ärger der Oberen. Denn ihn hatte die Personalleitung als Komplizen von Herrn A. ausgemacht, dem »Kontaktmann« zu Journalisten und anderen Kritikern der Bahnprivatisierung. Zitat aus der internen Anweisung zum Ausspähen von Herrn V. mit dem Vermerk »vertraulich«: »Nach Herrn Dr. Bähr vorliegenden Informationen bestand in der Vergangenheit ein sehr enges Verhältnis zwischen Herrn A. und Herrn V. Es besteht der Verdacht, dass Herr V. über Herrn A. vertrauliche Informationen an nicht autorisierte Adressaten weitergegeben hat.« Als »Untersuchungsziel« bestimmt die Anweisung: »die Maildateien und Daten aus dem X-Laufwerk der Herrn A. und V. sowie die Daten des Notebooks von Herrn V. zu untersuchen, um den Verdacht zu verifizieren oder zu entkräften«.

Der Verdacht bestätigte sich nicht. Stattdessen, so das Kündigungsschreiben, »ergab die Überprüfung, dass Herr V. über seinen dienstlichen Arbeitsplatzrechner während seiner Arbeitszeit tierpornografische Seiten aus dem Internet aufruft«. Und zwar in absurdem Umfang: viereinhalb Stunden täglich, in einem Großraumbüro mit zahlreichen Angestellten, in dem hoher Arbeitsdruck herrschte! Herr V. bestritt den Vorwurf und behauptete, dass sein Rechner manipuliert worden sei. Revisionsabteilung und Personalabteilung beharrten auf dem Vorwurf.

Eines Morgens fand der Betriebsratschef »Mein Kampf« auf seinem Rechner

Gerichtlich überprüft wurde die Sache nicht, weil Herrn V. nicht gekündigt wurde – warum eigentlich nicht, nach dieser angeblichen Vorgeschichte? Ihm wurde eine Abfindung angeboten. Herr V. ist leider nicht aufzufinden, wie vom Erdboden verschwunden, und so konnte er für diese Recherche nicht befragt werden. Die Bahn erklärt auf Anfrage, dass sie sich derzeit zu solchen Fällen nicht äußere, und verweist auf eine laufende Untersuchung. In dieser Sache stehen also Aussage gegen Aussage.

Auch Ralf Skrzipietz will im Lauf der Jahre Manipulationsversuche an seinem Arbeitsplatzcomputer bemerkt haben. Er erzählt davon mit einem Kopfschütteln. Er habe zum Beispiel Hitlers Mein Kampf eines frühen Morgens auf seinem Rechner vorgefunden. Mails seien gelöscht worden, und vor mehreren Jahren gelöschte Mails seien wieder da gewesen. Führte die Spur für solche Manipulationen in den Vorstand, fragte sich Skrzipietz? Oder »nur« in die Konzernsicherheit, in die Revisionsabteilung GII, in den Lenkungsausschuss Compliance, die unter dem Druck des Autokraten Mehdorn außer Rand und Band gerieten und Beweise produzierten, wenn sie sonst keine fanden? Bis heute ist darüber nichts bekannt.

Fest steht allerdings, dass der Betriebsratsvorsitzende seit der Geschichte mit der Strafanzeige gegen Josef Bähr und andere nicht besonders wohlgelitten war bei der Konzernspitze. Und seit Skrzipietz in einem Aufsatz in der Zeitschrift Soziale Demokratie und Politik die Bahnprivatisierung und überdies das Kündigungsgebaren der Konzernleitung kritisiert hatte, wurde er noch mehr unter Druck gesetzt.

Skrzipietz ist sicher, dass er entschiedene Gegner hat. Und sie könnten diesmal erfolgreich sein, haben eine Angriffsfläche gefunden, eine ganz persönliche.

Im September 2007 sollte der Betriebsrat einer Kollegin beistehen, die kurz vor der Kündigung stand. Nennen wir sie Frau K. Sie war erst vor einem halben Jahr eingestellt worden: Sie sollte eine Expertise zum geplanten Börsengang der Bahn erarbeiten, speziell zu der Frage, wie potenzielle Investoren den Börsengang bewerten würden. Ihr Urteil fiel vernichtend aus, der Börsengang sei für alle Beteiligten von Nachteil, denn Schienen und Fahrzeuge seien jahrelang vernachlässigt worden.

Für all die offenen Worte erntete die Mitarbeiterin kein Lob, sondern die Kündigung. Betriebsratschef Skrzipietz wollte sich für die Kollegin einsetzen, selbstverständlich. »In den kommenden Wochen«, erzählt er, »haben wir uns näher kennengelernt. Vielleicht war es so etwas wie Liebe auf den ersten Blick. Jedenfalls waren wir ab Weihnachten ein Paar und haben fünf Monate später geheiratet.« Im Mai 2008. Mittlerweile haben die beiden einen kleinen Jungen.

Ralf Skrzipietz arbeitet nebenbei ja auch noch als Anwalt, und in der zweiten Oktoberhälfte 2007 übernahm er das anwaltliche Mandat für Frau K. Er klagte gegen die Kündigung. Im Zentrum dieses Verfahrens steht ein Detail. Wann hat die Personalabteilung der Mitarbeiterin die Kündigung zugestellt? Erst nach Ablauf der halbjährigen Probezeit – womit Frau K. unter das Kündigungsschutzgesetz fiele und ihrer Kündigung außerdem vom Betriebsrat hätte zugestimmt werden müssen? Oder bereits davor?

Wieder so ein Fall, wo Aussage gegen Aussage steht. Die Personalabteilung hat nicht, wie üblich, die Kündigung per Einschreiben geschickt. Sie hat, wie sie sagt, zwei Mitarbeiter geschickt, und die haben von ihrem Briefträgerjob ein Foto gemacht. Darauf ist einer der beiden zu sehen, wie er einen Umschlag in den Briefkasten von Frau K. steckt. Datum des digitalen Fotos: 28. September, 15.29 Uhr, zwei Tage vor Ablauf der Probezeit. Frau K. bestreitet das. Sie habe an diesem Freitag kein Schreiben in ihrem Briefkasten gefunden. Ihr Anwalt und Ehemann Ralf Skrzipietz bestätigt das bei der mündlichen Verhandlung vor dem Frankfurter Arbeitsgericht im Oktober 2008.

Das Gericht glaubte aber der Personalabteilung. Und die Bahn versuchte nun, aus der Aussage von Ralf Skrzipietz eine uneidliche Falschaussage zu machen. Sie kündigte dem Betriebsratsvorsitzenden deshalb. Weil der Betriebsrat seine Zustimmung verweigerte, rief die Bahn das Arbeitsgericht an. Das ersetzte in erster Instanz die Zustimmung des Betriebsrates. Skrzipietz rechnet sich in der Berufung gute Chancen aus.

Medien haben damals über den Kündigungsversuch berichtet, diesen Kampf des Ehepaars Skrzipietz gegen die Bahn, und so schob sich diese Geschichte vor das Eigentliche: das Ausspähen, die Datenzugriffe. Ralf Skrzipietz ist ein hartnäckiger Mann, er sagt, die Sache mit der Falschaussage werde sich bald klären, das Foto der Briefzustellung sei sogar gefälscht. Wie blöde muss man denn sein, vor Gericht ein gefälschtes Foto vorzulegen, frage ich mich und ihn? Skrzipietz zeigt auf eine Kleinigkeit: die Armbanduhr des Bahnmitarbeiters, der den Briefumschlag in den Kasten schiebt, zeigt irgendeine Zeit zwischen acht und zehn Uhr. Stimmt, jetzt erkenne ich das auch. Und schicke den Abzug einem vereidigten Foto-Sachverständigen, einem Universitätsprofessor. Stimmt, sagt der und schickt mir ein Gutachten, das eine Uhrzeit »wie 15.29 Uhr ausschließt«, stattdessen eine Zeitangabe von circa 9.40 Uhr erkennt, aufgrund 30-facher Vergrößerung. Und der Mann, der auf dem Foto den Briefumschlag noch in den Händen hält, ist ein anderer als der, der im Prozess gesagt hat, er sei das gewesen.

Mittlerweile erscheint mir diese Prozessgeschichte auch nicht mehr wie eine Nebensache. Eher als Indiz für eine Betriebskultur, in der Kritiker aus dem Betrieb ausgeschlossen werden, wo es doch eigentlich Zeit wird, dass Licht ins Dunkel bei der Bahn kommt. Bis heute hat keiner aus dem inneren Kreis der Bahn sich offenbart. Im Gegenteil. Die rechtzeitige Beurlaubung von Josef Bähr hatte den angenehmen Nebeneffekt, dass der Verkehrsausschuss des Deutschen Bundestages ihn kürzlich nicht wie geplant vernehmen konnte. Auch für den Autor ist Bähr nicht auffindbar.

weiterführender Internetlink
  
RSS Feeds