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Privatisierung DB | EU Eisenbahnpolitik

3/2006 - Das neue Eisenbahngesetz (AEG) versto

26.04.2006 - Netzwerk Privatbahnen (Presseerklärung)  

Beschwerde bei EU-Kommission mit Ziel eines Vertragsverletzungsverfahrens

Netzwerk Privatbahnen hat ihre Anwälte (Hogan & Hartson Raue, Berlin)
beauftragt, Beschwerde bei der EU Kommission einzulegen und regt an,
dass die Kommission gegen die Bundesrepublik Deutschland ein
Vertragsverletzungsverfahren einleitet.
 
Die Beschwerde wird darauf gestützt, dass die Bundesrepublik bei der seit
2003 überfälligen Umsetzung des 1. Eisenbahnpakets der EU einen
gesetzgeberischen Weg eingeschlagen hat, der von den EU Richtlinien
nicht gedeckt ist. Der deutsche Sonderweg belässt gemäß AEG die
wettbewerbskritischen Funktionen der Trassenzuweisung und der
Entgelterhebung im DB Konzern. Die EU Richtlinien 2001/12 und 2001/14
sehen hingegen vor, dass die Infrastrukturgesellschaft entweder
eigentumsrechtlich vollständig von dem Bahnkonzern zu trennen ist, oder
– wenn sich der nationale Gesetzgeber gegen diese institutionelle
Trennung entscheidet - dass die Trassenzuweisung und die
Entgelterhebung von einer neutralen Stelle außerhalb des Bahnkonzerns
vorgenommen wird. Der deutsche Gesetzgeber hat sich bei der
Novellierung des AEG gegen eine institutionelle Trennung von Netz und
Betrieb und für das Fortbestehen des integrierten Konzerns entschieden.
Konsequenterweise hätte in diesem Fall eine neutrale Stelle geschaffen
werden müssen, die die besagten diskriminierungsrelevanten Funktionen
unparteiisch wahrnimmt. Das ist im aktuellen AEG nicht vorgesehen.
Dadurch wird der Wettbewerb behindert.
 
Netzwerk Privatbahnen will mit der Beschwerde dazu beitragen, in
Deutschland EU-konforme Wettbewerbsbedingungen zu schaffen. Ohne
Druck aus Brüssel geht es nicht.


  
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