Privatisierung DB | EU Beschwerden

7/2006 - Netzwerk Privatbahnen legt bei EU Beschwerde wegen fehlerhafter Umsetzung des 1. Eisenbahnpakets ein

23.06.2006 - Netzwerk Privatbahnen (Presseerklärung)  

Rüge bezieht sich insbesondere auf die Trennung der Eisenbahninfrastruktur von den Transportaktivitäten bei Staatsbahnen

 
Wie im April bereits angekündigt, hat Netzwerk Privatbahnen bei der EU-
Kommission eine Beschwerde wegen der fehlerhaften Umsetzung von
EU-Normen, namentlich des 1. EU-Eisenbahnpakets eingelegt, in dem es
um die Trennung der Eisenbahninfrastruktur von den Transportaktivitäten
bei Staatsbahnen geht. Im unlängst novellierten Allgemeinen
Eisenbahngesetz (AEG) hat die Bundesrepublik Deutschland
diesbezüglich einen Sonderweg beschritten: Abweichend  von den
einschlägigen EU-Richtlinien sieht das neue AEG nicht vor, die Funktionen
Trassenvergabe und Entgelterhebung an eine neutrale Stelle außerhalb
der DB AG auszugliedern. Vielmehr meint der deutsche Gesetzgeber, er
genüge den EU-Trennungskriterien, wenn innerhalb der DB Netz AG eine
durch „Chinese Walls“ abgeschirmte neutrale Entscheidungszone
installiert würde.
 
Nach Überzeugung des Netzwerks Privatbahnen verstößt dieser
„deutsche Weg“ gegen EU Recht: Nach wie vor bleiben alle Mitarbeiter der
DB Netz AG wirtschaftlich in hohem Maße von der DB Führung abhängig.
„So ist nicht zu verhindern, dass das Herrschaftswissen des
Infrastrukturmonopolisten DB Netz AG pro domo, also für die
Transporttöchter der DB AG, genutzt wird“, meint der Geschäftsführer des
Netzwerks Privatbahnen, Arthur-Iren Martini. „Jedes Angebot für
Transportkunden müssen die Privatbahnen mit der DB Netz AG
diskutieren und prüfen lassen, bevor es verbindlich werden kann. Wer
glaubt, dass ein Konzern aus purem Anstand von seinem
Herrschaftswissen nicht Gebrauch macht, der ist blauäugig.“
 
Auch unter der Regie des neuen AEG sind Koppelgeschäfte zwischen DB
AG und den Ländern nach wie vor möglich: Weil die DB AG relativ autark
über Aus- und Rückbau von Eisenbahnstrecken entscheiden kann, sehen
sich die Landesregierungen gezwungen, der DB langfristige
Verkehrsverkehrsverträge unter Ausschluss des Wettbewerbs zu erteilen.
Deshalb ist aus Sicht des Netzwerks Privatbahnen die Möglichkeit von
Koppelgeschäften Prüfstein für die Frage, ob die Trennung von Netz und
Betrieb im Neuen AEG wirksam installiert wurde: Das ist im neuen AEG
nicht der Fall.

Netzwerk Privatbahnen erwartet von der EU Kommission die Eröffnung
eines Vertragsverletzungsverfahrens. „Die letzte Entscheidung über die
Vereinbarkeit des deutschen Eisenbahnrechts mit den EU-Richtlinien liegt
beim EuGH“, so Martini weiter.

Wortlaut der EU-Beschwerde
EU-Beschwerde Kurzfassung („Update“)
 


  
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