ACHTUNG - IMPORTANT NOTICE

Diese Webseite ist nicht mehr aktuell. Bitte nutzen Sie www.npev.de

This website is not up to date. Please refer to www.npev.de

Herzlich Willkommen beim Netzwerk Privatbahnen

Vereinigung europäischer Eisenbahngüterverkehrsunternehmen e.V.


Das Netzwerk Privatbahnen vertritt die Interessen privater und kommunaler deutscher Eisenbahnen sowie von Eisenbahnen aus anderen europäischen Staaten. Die Mitgliedsunternehmen erbringen derzeit ca. 60 % des Marktanteils aller nicht-bundeseigenen Güterbahnen auf deutschen Schienen sowie 1,3 % des Marktanteils aller nicht-bundeseigenen SPNV-Unternehmen. Sie betreiben daneben eigene Strecken und Anschlussbahnen mit einer Gesamtgleislänge von etwa 650 km. Diese Eisenbahnen bekennen sich zum Wettbewerb, obwohl sie alle in hohem Maße abhängig sind von der DB AG, die einerseits dominierender Wettbewerber, andererseits Inhaber des natürlichen Monopols Eisenbahninfrastruktur und Bahnstromversorgung ist. Ziel des Netzwerks ist die Entwicklung eines fairen Wettbewerbs auf der Schiene in Deutschland und Europa, die Interessenvertretung seiner Mitglieder gegenüber Politik, Behörden, Industrie und Verladern sowie die Organisation betrieblicher Zusammenarbeit. Netzwerk Privatbahnen ist neben mofair e.V. der einzige zu 100 % DB-freie Verband in Deutschland.

Erstes EU Eisenbahnpaket

Bericht der Europäischen Kommission über die Durchführung des ersten Eisenbahnpaketes

03.05.2006 - EU Kommission  

(Dokument KOM 2006 189 endgültig) - Einschätzung der Kommission zum Stand der Umsetzung der Regelungen seit dem Weißbuch von 2001. (S. auch die zugehörigen Anlagen).

(...)

Fazit:

Nach Einschätzung der Kommission müssen sich die Mitgliedstaaten in ihren weiteren Anstrengungen auf die folgenden Aspekte konzentrieren:

– Vollendung der Umstrukturierung der alteingesessenen Eisenbahnunternehmen unter Gewährleistung getrennter Rechnungsführung und der Trennung der wesentlichen Funktionen wie Kapazitätszuweisung, Entgelterhebung;

– Aufstellung von Grundsätzen für die Erhebung von Entgelten für die Nutzung von Eisenbahninfrastruktur unter Berücksichtigung der Entgelterhebung der anderen Verkehrsträger als Teil einer echten Verkehrsstrategie zur Förderung eines fairen Wettbewerbs zwischen den Verkehrsträgern und der nachhaltigen Entwicklung;

– Schaffung der für das reibungslose Wirken der Regulierungsstelle und der nationalen Sicherheitsbehörde nötigen Verwaltungskapazitäten unter Gewährleistung einer echten Unabhängigkeit dieser Stellen;

– vertragliche Festlegung der finanziellen Beziehungen von Staat und Infrastrukturbetreiber zur Finanzierung der Instandhaltung und Modernisierung der Eisenbahninfrastruktur im Rahmen einer leistungsabhängigen Entgeltregelung;

– Klärung der finanziellen Beziehungen zwischen nationalen und regionalen Verkehrsbehörden und Eisenbahnunternehmen durch Abschluss ordnungsgemäß veröffentlichter gemeinwirtschaftlicher Verträge;

– Verbot von Quersubventionen zwischen Güter- und Personenbeförderung zur Stützung der Wettbewerbsfähigkeit des Schienengüterverkehrs;

– Schaffung transparenter Zugangsbedingungen zu Ausbildungszentren und Sicherheitsbescheinigungen.

Den Infrastrukturbetreibern empfiehlt die Kommission Folgendes:

– Verbesserung von Inhalt und Publizität der Schienennetz-Nutzungsbedingungen, die eindeutig und vollständig sein und alle für den Infrastrukturzugang nötigen Dienste umfassen müssen;

– Festlegung von Wegeentgelten in Abhängigkeit von den durch den Eisenbahnverkehr tatsächlich entstehenden Kosten;

– Zusammenarbeit auf europäischer Ebene bei der Zuweisung grenzüberschreitender Zugtrassen und bei der Festlegung harmonisierter Bedingungen für den Zugang zur Infrastruktur über Standardverträge.

Die alteingesessenen Eisenbahngesellschaften, deren langfristige Geschäftsführung gewährleistet sein muss, sollten ihre Umstrukturierung im Hinblick auf eine Anpassung an die neuen europäischen Rahmenbedingungen unter Beachtung der Wettbewerbsvorschriften fortsetzen.

Die Kommission wird entsprechend ihrer seit dem Weißbuch von 2001 verfolgten Verkehrspolitik und der laufenden Bewertung dieser Politik die Eisenbahn weiterhin in den Mittelpunkt ihrer Verkehrspolitik stellen. Sie wird die Marktlage genau beobachten und alle nötigen Maßnahmen ergreifen, um ungewünschten Situationen abzuhelfen, indem sie Vertragsverletzungsverfahren einleitet oder Änderungen der bestehenden Richtlinien vorschlägt, falls diese anhaltende Mängel aufweisen sollten. Wie die Kommission 2005 zugesagt hat, werden Leitlinien für staatliche Beihilfen im Eisenbahnverkehr ausgearbeitet, um die Transparenz zu verbessern.


  
RSS Feeds