| Erstes EU Eisenbahnpaket |
Bericht der Europäischen Kommission über die Durchführung des ersten Eisenbahnpaketes |
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03.05.2006 -
EU Kommission
(Dokument KOM 2006 189 endgültig) - Einschätzung der Kommission zum Stand der Umsetzung der Regelungen seit dem Weißbuch von 2001. (S. auch die zugehörigen Anlagen). (...) Fazit:Nach Einschätzung der Kommission müssen sich die Mitgliedstaaten in ihren weiteren Anstrengungen auf die folgenden Aspekte konzentrieren: – Vollendung der Umstrukturierung der alteingesessenen Eisenbahnunternehmen unter Gewährleistung getrennter Rechnungsführung und der Trennung der wesentlichen Funktionen wie Kapazitätszuweisung, Entgelterhebung; – Aufstellung von Grundsätzen für die Erhebung von Entgelten für die Nutzung von Eisenbahninfrastruktur unter Berücksichtigung der Entgelterhebung der anderen Verkehrsträger als Teil einer echten Verkehrsstrategie zur Förderung eines fairen Wettbewerbs zwischen den Verkehrsträgern und der nachhaltigen Entwicklung; – Schaffung der für das reibungslose Wirken der Regulierungsstelle und der nationalen Sicherheitsbehörde nötigen Verwaltungskapazitäten unter Gewährleistung einer echten Unabhängigkeit dieser Stellen; – vertragliche Festlegung der finanziellen Beziehungen von Staat und Infrastrukturbetreiber zur Finanzierung der Instandhaltung und Modernisierung der Eisenbahninfrastruktur im Rahmen einer leistungsabhängigen Entgeltregelung; – Klärung der finanziellen Beziehungen zwischen nationalen und regionalen Verkehrsbehörden und Eisenbahnunternehmen durch Abschluss ordnungsgemäß veröffentlichter gemeinwirtschaftlicher Verträge; – Verbot von Quersubventionen zwischen Güter- und Personenbeförderung zur Stützung der Wettbewerbsfähigkeit des Schienengüterverkehrs; – Schaffung transparenter Zugangsbedingungen zu Ausbildungszentren und Sicherheitsbescheinigungen. Den Infrastrukturbetreibern empfiehlt die Kommission Folgendes: – Verbesserung von Inhalt und Publizität der Schienennetz-Nutzungsbedingungen, die eindeutig und vollständig sein und alle für den Infrastrukturzugang nötigen Dienste umfassen müssen; – Festlegung von Wegeentgelten in Abhängigkeit von den durch den Eisenbahnverkehr tatsächlich entstehenden Kosten; – Zusammenarbeit auf europäischer Ebene bei der Zuweisung grenzüberschreitender Zugtrassen und bei der Festlegung harmonisierter Bedingungen für den Zugang zur Infrastruktur über Standardverträge. Die alteingesessenen Eisenbahngesellschaften, deren langfristige Geschäftsführung gewährleistet sein muss, sollten ihre Umstrukturierung im Hinblick auf eine Anpassung an die neuen europäischen Rahmenbedingungen unter Beachtung der Wettbewerbsvorschriften fortsetzen. Die Kommission wird entsprechend ihrer seit dem Weißbuch von 2001 verfolgten Verkehrspolitik und der laufenden Bewertung dieser Politik die Eisenbahn weiterhin in den Mittelpunkt ihrer Verkehrspolitik stellen. Sie wird die Marktlage genau beobachten und alle nötigen Maßnahmen ergreifen, um ungewünschten Situationen abzuhelfen, indem sie Vertragsverletzungsverfahren einleitet oder Änderungen der bestehenden Richtlinien vorschlägt, falls diese anhaltende Mängel aufweisen sollten. Wie die Kommission 2005 zugesagt hat, werden Leitlinien für staatliche Beihilfen im Eisenbahnverkehr ausgearbeitet, um die Transparenz zu verbessern.
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