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Verfahren gegen Bundesrepublik vor Europäischem Gerichtshof wegen Versäumnissen bei der Liberalisierung des Eisenbahnmarktes |
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05.07.2010 -
Netzwerk Privatbahnen
Die Europäische Kommission hat am 24. Juni entschieden, 13 Mitgliedstaaten, darunter auch Deutschland, vor dem Europäischen Gerichtshof zu verklagen, weil sie mehrere Elemente der grundlegenden Rechtsvorschriften des so genannten „ersten Eisenbahnpakets“ zur Marktöffnung im Schienenverkehr nicht richtig umgesetzt haben. Vorrangiges Ziel der Richtlinien des ersten Eisenbahnpakets ist die Schaffung einer Grundlage für Marktöffnung und Wettbewerb im Bereich der Schienenverkehrsdienste. Mit den Bestimmungen des Pakets soll in erster Linie die Unabhängigkeit des Infrastrukturbetreibers von den Eisenbahnunternehmen gewährleistet, für eine diskriminierungsfreie Erhebung von Wegeentgelten gesorgt und eine Regulierungsstelle eingerichtet werden, die Wettbewerbshindernisse beim Zugang zur Schieneninfrastruktur ausräumt. Die Frist zur Umsetzung dieser Richtlinien lief bereits im März 2003 ab. Mehrere Mitgliedstaaten haben seitdem auf eine Aufforderung der Kommission hin ihre nationalen Vorschriften bereits entsprechend angepasst. In Deutschland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Luxemburg, Österreich, Polen, Portugal, Slowenien, Spanien, Tschechien und Ungarn sind jedoch nach wie vor wichtige Aspekte der Liberalisierung der Eisenbahnmärkte immer noch nicht geklärt. Bereits am 3. Juni hatte die Kommission Dänemark, Luxemburg, Litauen und die Niederlande wegen Nichtumsetzung von Richtlinien zur Liberalisierung des Personenverkehrsmarktes formal mit Gründen versehene Stellungnahmen übermittelt. Zur Pressemeldung der Kommission |
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