| DB Konzern | Erstes EU Eisenbahnpaket |
EU-Kommission leitet rechtliche Schritte gegen Deutschland ein – auch auf Druck von Netzwerk Privatbahnen |
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28.06.2010 -
Netzwerk Privatbahnen
(Presseerklärung)
Die EU-Kommission hat am 24.6.2010 entschieden, unter anderem gegen Deutschland rechtliche Schritte wegen mangelhafter Umsetzung mehrerer Elemente des sog. „ersten Eisenbahnpakets“ zur Marktöffnung im Eisenbahnverkehr vor dem Europäischen Gerichtshof einzuleiten (geänderte Richtlinie 91/440/EWG und Richtlinie 2001/14/EG). Netzwerk Privatbahnen hat die EU-Kommission bereits vor Jahren aufgefordert, hier ein Vertragsverletzungsverfahren einzuleiten und nimmt die Einleitung des Verfahrens nun mit Genugtuung zur Kenntnis. Worum geht es der EU-Kommission? Vier wesentliche Punkte wurden von der Bundesregierung bislang nicht bzw. nicht in ausreichendem Maß umgesetzt:
Hartmut Gasser, Vorsitzender des Vorstandes von Netzwerk Privatbahnen: „Die EU-Kommission behebt jetzt Missstände, auf die wir seit Jahren hingewiesen haben. Aus unserer Sicht lässt sich die Unabhängigkeit der Infrastruktursparte der DB AG nur durch eine vollständige rechtliche und unternehmerische Trennung von Netz und Betrieb sicherstellen. Wir hoffen, dass die jetzige Bundesregierung, die sich die Förderung des Wettbewerbs und des Mittelstandes auf ihre Fahnen geschrieben hat, nun auch im Sinne des Wettbewerbs agiert und den Infrastrukturbereich aus dem DB-Konzern herauslöst.“
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